Amtliche Prüfungen · Ingenieurbüro KFZKLAR24
Gasprüfung & Campinggas
Gasanlagen- und Gassystemeinbauprüfung für PKW, Wohnmobile und Campingfahrzeuge.
Gasbetriebene Fahrzeuge und Wohnmobile mit Flüssiggasanlagen unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Wir nehmen Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gassystemeinbauprüfungen (GSP) gemäß §41a StVZO ab.
Was Sie von uns bekommen
Konkrete Leistungen unseres Ingenieurbüros – keine Pauschalversprechen.
- Gasanlagenprüfung (GAP) gemäß §41a StVZO
- Gassystemeinbauprüfung (GSP) nach Einbau einer LPG/CNG-Anlage
- Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen
- Prüfplakette und schriftlicher Prüfbericht
- Beratung zu Wiederholungsintervallen
Wichtig zu wissen
Wiederholungsprüfung
Gasanlagen müssen alle 24 Monate geprüft werden. Ohne gültige Prüfplakette darf das Fahrzeug nicht mit Gas betrieben werden.
GSP nach Einbau
Nach Erstmontage oder Umbau einer Gasanlage ist eine Gassystemeinbauprüfung Pflicht – erst danach ist die Anlage zugelassen.
Wohnmobil-Sondertermine
Für Camper koordinieren wir Gasprüfung und HU in einem Termin, um Standzeiten zu minimieren.
Bereit für Ihren Termin?
Sprechen Sie direkt mit unserem Ingenieurbüro – telefonisch, per WhatsApp oder online.
